Bischöfliches Ordinariat der Diözese Würzburg
Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Mit einer Vollmacht können Sie eine Vertrauensperson beauftragen Dinge für Sie zu regeln und Entscheidungen zu treffen. Sie greift dann, wenn Sie wegen einer Erkrankung, Behinderung oder Pfl egebedürftigkeit Ihre Angelegenheiten nicht mehr
selbst klären können. In einer Patientenverfügung legen Sie heute schon fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit wünschen und welche nicht. Was kann man außerdem in einer Betreuungsverfügung festlegen? Alle diese Fragen werden Thema des Informationsabends sein.
In Kooperation mit dem Betreuungsverein SkF e.V. Würzburg
Wir alle müssen sterben. Vielen macht das Angst. Der Tod wird deshalb in unserer Gesellschaft immer noch weitgehend verdrängt. Doch wer sich mit ihm beschäftigt und ihn akzeptiert, kann unbeschwerter leben. Daher brechen wir mit dem
ungesunden Tabu und tauschen uns über unterschiedliche Themen rund um Sterben und Tod aus.

