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Kein Recht auf ein gesundes Kind

Würzburg (POW) Medizin kann keine Wunder vollbringen, aber existentielle Aufgaben der Heilung, Linderung und Begleitung im menschlichen Leben wahrnehmen. Das erklärte Elisabeth Thieser, Diplom-Sozialpädagogin und Beraterin für Schwangerschaftsfragen beim Sozialdienst katholischer Frauen in Würzburg (SkF), am Mittwochabend, 20. Februar, in der erste Fastenpredigt 2002 im Würzburger Kiliansdom. Das Thema ihrer Predigt lautete „Wundermittel Medizin – der Schlüssel zu neuem Leben?“.
 
Aus ihrer Beratungstätigkeit heraus schilderte Thieser den Fall eines Ehepaares, das seit zehn Jahren verheiratet ist. Nachdem sie sich beide im Beruf etabliert hatten, öffneten sie sich ihrem Kinderwunsch. Vergeblich versuchten die Partner lange Zeit, den Wunsch Realität werden zu lassen. Mit jedem neuen Zyklus wuchs die Enttäuschung. Sie sammelten unzählige Informationen über fruchtbare Tage, Hormonbehandlung oder künstliche Befruchtung. Es war wie ein Wunder für die beiden, als plötzlich die Schwangerschaft feststand. Nach einer ersten Ultraschalluntersuchung und einem weiteren Fruchtwassertest wurde jedoch deutlich: das Kind hat eine Chromosomenabweichung und könnte behindert zur Welt kommen. Nun musste das Paar über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch entscheiden.
 
Wie ein roter Faden zieht sich durch diese „ganz normale Situation“ laut Thieser die Bedeutung der Medizin als Hoffnungsträger, als Institution, die Gewissheit und Klarheit schafft sowie Sicherheit und Garantien gibt. Entsprechend dem Thema der Fastenpredigt meinte auch die Beraterin des SkF, dass es wunderbar anmute, welche hochdifferenzierten Erkenntnisse in der Medizin Jahr für Jahr erarbeitet würden und wie durch Diagnosen oder operative Eingriffe die Situation bei Ungeborenen beziehungsweise Neugeborenen vorhergesehen und verbessert werden könne.
 
Oft trete dabei aber in den Hintergrund, dass jedes Wissen auch ein Verarbeiten erfordere und Fragen nach sich ziehe. In Fachkreisen spreche man deswegen schon seit Jahren vom Recht auf Nichtwissen, gerade wegen der Vielzahl der Untersuchungsmethoden. Dieses Recht beinhalte den Schutzgedanken für das Neugeborene, um es nicht gänzlich seiner Intimität zu berauben. Auch die gesetzlich verankerte Informations- und Beratungspflicht der Ärzte zwinge die Patientinnen nicht, Untersuchungen durchführen zu lassen. Weiter führte Thieser aus, dass es weder ein Recht auf ein Kind an sich noch auf ein gesundes Kind gebe. Diese Aussage möge hart klingen, stamme aber aus jahrelanger Erfahrung von Betroffenen. Auch seien weniger als fünf Prozent aller Behinderungen in der Schwangerschaft diagnostizierbar. Viele körperlichen Beeinträchtigungen hingen mit dem Geburtsrisiko und späteren Schädigungen zusammen. Solche „vermeintlichen“ Rechte könnten deshalb nicht von der Medizin eingefordert werden: „Es ist nicht Aufgabe der Medizin, Wunder zu wirken“. Gleichzeitig sei die Hoffnung auf ein gesundes Kind völlig berechtigt. Eltern müssten sich ihren Ängsten stellen, damit ihre Fähigkeit gestärkt werde, ein Anderssein zu akzeptieren.
 
Für diese Auseinandersetzung sollen Eltern laut Thieser den Weg aus der Isolation gehen und sich von der „Individualisierung ihrer Not“ lösen. Es sei das Recht betroffener Eltern, „die Beziehung zu jedem einzelnen von uns einzufordern“. Zuletzt erforderten solche Situationen den Mut zur eigenen Entscheidung. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen könnten dabei helfen. Im vergangenen Jahr hätten 1.143 Frauen und Männer das Beratungsangebot des SkF genutzt.
 
Titel der diesjährigen Fastenpredigtreihe jeweils mittwochs, 19.30 Uhr, im Kiliansdom ist „Ehrfurcht vor dem Leben“. Am Mittwoch, 27. Februar, fragt Professor Erich Garhammer, Pastoraltheologe an der Universität Würzburg, „Jung, dynamisch, vital – das christliche Menschenbild?“. Eine Viertelstunde vor Beginn der Veranstaltungen spielt Domorganist Paul Damjakob meditative Orgelmusik.
 
(0902/0252; Telefax voraus)